Archiv für: Juli, 2008
Geländewagen schützt Klima besser als Kleinwagen
In der EU wird eine Kennzeichnung der Energieeffizienz von Autos geplant, wie man sie auch von Haushaltsgeräten, beispielsweise Kühlschränken kennt. Aber anders als in Frankreich, wo die Autos einfach nach CO² Emissionen eingestuft werden, wird hier eine komplizierte Formel erfunden, damit schwere Autos besser abschneiden. Siehe dazu den Bericht von frontal21 oder auf PatJe.de.
Nicht nur, dass damit die Umweltverschmutzung verharmlost wird, nein der Bürger wird ja auch noch für dumm verkauft. Ihm wird damit vorgegaukelt, der große Geländewagen wäre besser für die Umwelt, als der Kleinwagen. Wenn man wirklich mündige Bürger haben wollte, würde man wohl eher das System aus Frankreich nehmen und den Bürger sich womöglich bewusst für ein großes Auto entscheiden lassen…
Schreibe einen KommentarKonsequenter Nichtraucherschutz ist möglich
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion zum Nichtraucherschutz und der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Ich erlaube mir zusätzlich auf einen entsprechenden Artikel in meinem Blog hinzuweisen.
Konsequenter Nichtraucherschutz ist möglich
Länder und Bund müssen konsequentere Regelungen schaffen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, in denen Ausnahmeregelungen für Gaststätten mit Raucherräumen vorgesehen waren, für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die traditionelle Eckkneipe, die keine Möglichkeit zur Einrichtung von separaten Raucherräumen habe, sei hierbei durch besonders starke wirtschaftliche Belastungen benachteiligt.
Gleichzeitig hat das Gericht klargestellt, dass die Länder verfassungsrechtlich nicht daran gehindert sind ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen und so dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste den Vorrang einzuräumen gegenüber den Rechten der Gastwirte und der Raucher. Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot, so müssten hiervon auch Eckkneipen nicht ausgenommen werden. Eine unangemessene Einschränkung der Rechte der Raucher durch das Rauchverbot haben die Richter zudem verneint. Eine unzulässige Bevormundung der Raucher sei durch solche Regelungen nicht gegeben.
Die Richter haben die Länder nun vor die Wahl gestellt bis Ende 2009 durch striktere Bestimmungen dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste den Vorrang zu geben oder aber durch weitere Ausnahmeregelungen eine dauerhafte wirtschaftliche Benachteiligung der Kleingastronomie oder von Diskotheken abzustellen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen mit Ausnahme der Rauchverbote in der Kleingastronomie weitgehend fort.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Signal für wirksame Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen. Aus unserer Sicht hat das Gericht die Notwendigkeit konsequenter Nichtraucherschutzgesetze bejaht. Deshalb sind die Länder nun in der Pflicht konsequente Bestimmungen zu schaffen. Weitere Ausnahmen lassen den Nichtraucherschutz hingegen zur wirkungslosen Attrappe verkommen.
Auch die Bundesregierung trägt eine Mitverantwortung für das nun eingetretene Chaos. Eine klare Verankerung des Schutzes vor Passivrauchen im Arbeitsschutzgesetz, wie von uns gefordert, hätte keinen bundesweiten Flickenteppich mit unterschiedlichen Ausnahmetatbeständen in den Ländern zur Folge gehabt. Die Koalition hat dies seinerzeit abgelehnt.
In die gleiche Richtung äußerte sich auch Barbara Steffens für die Landtagsfraktion NRW:
Schreibe einen Kommentar“Die schwarz-gelbe Koalition hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ein selbstverschuldetes Problem. Der verbal stets hochgehaltene Nichtraucherschutz, der einem ernsthaften Praxistest nicht standgehalten hat, fällt nun in sich zusammen. Was wir brauchen, ist ein klares, konsequentes und einheitliches Nichtraucherschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz klipp und klar auf Platz 1 stellt und dann auch verfassungskonform ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schafft Klarheit und ist selbstverständlich zu akzeptieren. Die heute als verfassungswidrig erklärten Landesregelungen aus Baden-Württemberg und Berlin waren Sowohl-als auch-Gesetze. Das ist auch in NRW der Fall. Auch hier relativiert die Landesregierung das Grundrecht auf Gesundheitsschutz durch das Gesetz stark und erweist den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern einen Bärendienst. Man könnte eher von einem Raucherschutzgesetz als von einem Nichtraucherschutzgesetz sprechen.
Ministerpräsident Rüttgers ist aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach der Sommerpause ein neues NRW-Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt wird. Seinem Gesundheitsminister Laumann fehlt dazu offenbar der Wille oder der Mut. Weiter zu warten, wäre rücksichtslos angesichts der Tatsache, dass viele Menschen tagtäglich dem Passivrauchen ausgesetzt sind.”
Umfrage zum Bürgerticket
Unter www.gruene-ge.de können Sie an einer Sommer-Umfrage-Aktion der Grünen zum Bürgerticket NRW teilnehmen. Hintergrund: Auf der letzen Landesdelegiertenkonferenz (LDK) haben die Grünen sich für die Konzeption eines Bürgertickets NRW ausgesprochen (siehe: http://hamm2008.gruene-nrw.de/Beschluss.1836+M5a982429dd5.0.html).
Das Bürgerticket soll allen Bügerinnen und Bürgern freie Fahrt mit dem ÖPNV in ganz NRW ermöglichen. Finanziert werden soll das durch eine solidarische Umlage. Eine grobe Rechnung hat ergeben, dass das je nach Ausgestaltung zwischen 15 und 20 Euro pro Erwachsene/n bedeutet.
Mit der Umfrage zum Bürgerticket soll die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in die Konzeption des Tickets miteinbeziehen.Zu Gewinnen gibt es auch etwas: 3 Schöner Tag Tickets zur freien Fahrt in NRW.
Hier geht es direkt zur Umfrage…
2 KommentareAtomausstieg beibehalten
Es wird in den letzten Tagen ja wieder verstärkt über Atomenergie diskutiert, weil diese ja das Klima schützen könne und für günstigen Strom sorge. Umweltminister Gabriel sagte dazu, es gäbe keine neuen Argumente für die Atomenergie. Es ist zu hoffen, dass die SPD hier nicht umkippt. Warum wir Grüne noch immer gegen diese Energieform sind, kann man in meinem Blog nachlesen oder bei der Pressekonferenz von Claudia Roth:
Zum angeblichen günstigen Strom gibt es auch eine Untersuchung bei Spiegel online, die nachweist, dass Atomstrom grade mal 50 cent im Monat spart – eine Energiesparlampe ist da weitaus effektiver.
Schreibe einen KommentarRatschlag Sozialticket am 24. Juni 2008 in Bochum
Am 24. Juni 2008 fand in der Jahrhunderthalle Bochum der so genannte Ratschlag Sozialticket statt. Die vom DGB Ruhr Mark in Bochum gestartete Initiative hatte ein vielfältges Podium für die Diskussion gewonnen. DGB-Vorsitzender Michael Hermund eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die Anwesenden. Anschließend übernahm er die Moderation auf dem Podium.
In seinem Eingangsreferat erläuterte Stefan Pfeifer, Sprecher für Verkehrspolitik des DGB NRW und Mitglied im Verwaltungsrat des VRR, zunächst die Rahmenbedingungen für die Einführung eines Sozialtickets: Er stellt die Initiative Sozialticket in Zusammenhang mit der ansteigenden Armut der Bevölkerung, insbesondere der Kinderarmut. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass die Fahrpreise für Alle gleich sind, dabei gilt es aber die “soziale Gleichheit” zu retten. Er zählt ein Sozialticket zu den “Aufgaben der öffentlichen Daseinsfürsorge”, die der Staat zu erbringen hat. Der Staat hat somit für ein sinnvolles Leben zu sorgen. Herr Pfeifer ging im Anschluss auf die beiden Modelle aus Köln und Dortmund ein. In Köln erhält man für 28 € monatlich den Kölnpass, was einen Rabatt von 50 % ausmacht. Bezugsberechtigt sind Personen mit einem Einkommen mit 10 % über Hartz IV. In Dortmund wird in einem Pilotversuch über zwei Jahre ein Ticket 1000 für 15 € monatlich verkauft.Der VRR gewährt hierbei einen Rabatt von 15 %, der Rest des Zuschusses wird von den Dortmunder Stadtwerken aus den Energie- und Wassererträgen finanziert.
Dr. Petra Brangsch, Mitglied der Linksfraktion im Deutschen Bundestag gab einen Überblick über die weiteren Initiativen für Sozialtickets in Deutschland. Hierbei hob sie besonders die Argumentation der Stadt Leipzig hervor. Diese Vorlage ist im Reader des Ratschlags enthalten. Man findet auch hier Antrag, Begründung, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3 und den Änderungsantrag von SPD, Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen.
Jürgen Eichel, Sprecher der VCD NRW machte die Finanzierbarkeit zur Voraussetzung für die verkehrspolitische Unterstützung eines Sozialtickets.
Mario Krüger, Sprecher der Ratfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Dortmund und Mitglied im Verwaltungsrat des VRR, schilderte die Erfahrungen mit dem Sozialticket dort. Der Zuschussbedarf wurde auf 2 Mio Euro hochgerechnet. Diese Summe wird auf Grund der starken Nachfrage voraussichtlich deutlich überschritten. Auf Grund der schwierigen Haushaltslage der Stadt Dortmund muss der Zuschuss jedoch haushaltsneutral bleiben und wird von den Stadtwerken “querfinanziert”. Das Ziel des Piloten ist die Einführung auf VRR-Ebene, die Voraussetzungen sieht er jedoch ernüchtert: Der VRR kann einen Rabatt von ca. 15 % gewähren, der Preis des Dortmunder Modells von 15 € wird voraussichtlich nicht zu halten sein und der verbleibende Zuschuss muss höhere Fahrpreise gegenfinanziert werden.
Jürgen Schirmer-Beisenkamp, Fachbereichssekretär von Ver.di, wies auf die Gefahr hin, das ein Defizit beim Verkehrsunternehmen durch ein Sozialticket eine Gefahr für die Löhne der Beschäftigten bedeuten kann. Schließlich hat die Belegschaft der BoGeStra bereits Zuschusskürzungen durch Abschluss eines niedrigeren Haustarifvertrags aufgefangen. Mehr ist nicht zuzumuten. Im Übrigen sprach er sich für eine NRW-weite Einführung eines Sozialtickets aus, um unterschiedliche Angebote in den einzelnen Verkehrsverbünden zu vermeiden.
Nach Schilderung von Karl Bramhoff, Marketingbereichsleiter der BoGeStra, würde die BoGeStra durchaus ein Sozialticket anbieten wollen, wenn die Finanzierung sicher gestellt ist. Aus Eigenmitteln kann die BoGeStra dies nicht. Zudem sind “die Einflüsse von außen” in den letzen fünf Jahren gestiegen, also mehrere Kürzungen der Zuschüsse an die BoGeStra erfolgt.
Eberhard Wolf, Leiter des Bereichs Tarif des VRR, erläuterte, dass es z. Z. in der Verbandsversammlung des VRR keine Mehrheit für die Einführung eines Sozialtickets gibt. Für eine solche Einführung sieht er nur zwei Möglichkeiten: 1. ein Angebot mit Finanzierung durch einen Auftraggeberzuschuss. Hierzu wies er auf die Haushaltsschwierigkeiten der Trägergemeinden hin und schätze deshalb den Preis von 15 € als nicht zu halten ein. 2. Ein Angebot ohne Zuschuss. Hier wäre nur der Großkundenrabatt des VRR möglich. Der Preis würde deshalb bei etwa 30 € liegen. Um das aber vernünftig kalkulieren zu können, ist der VRR sehr an den Ergebnissen des Dortmunder Piloten interessiert.
Gerhard Mette von der CDU Bochum und Mitglied im Verwaltungsrat des VRR schloss eine Finanzierung durch die Stadt Bochum und die Mitarbeiter der BoGeStra aus. Zuschüsse vom Land sind realistischer Weise auch nicht zu erwarten. Bleibt damit nur die Preisumlage?
Er stellte aber die Frage: Wen spricht man denn mit so einem Angebot an? Die Bezeichnung Sozialticket hält er für unglücklich und würde lieber von einem Einsteigerticket reden.
Gerd Salewski, stellvertretender Vorsitzender des Unterbezirks der SPD, stellt klar, dass die SPD ein Sozialticket im Unterbezirk beschlossen hat und eine Lösung im VRR oder noch besser in ganz NRW anstrebt.
Aus dem Publikum kamen einige interessante Ansätze:
Mit Einführung des Sozialticket würde die Schwarzfahrerquote sinken.
Die Verkehrsunternehmen werden voraussichtlich die zusätzliche Kundschaft mit ihrem vorhandenen Angebot bewältigen. Somit erhalten Sie Mehreinnahmen ohne dafür zusätzlichen Aufwand zu haben.
Es gibt auch Kostenerstattungsansprüche für Fahrkosten durch Dritte, wie z. B. Arge oder Landschaftsverband, die dann nicht mehr abgerufen würden. Diese Kostenerstattungen können mit einkalkuliert werden.
Der Gesetzgeber könnte die Mehrwertsteuer für Tickets reduzieren.
Die Kalkulation des Schokotickets muss als Vergleich herangezogen werden.
Städte geben auch Subventionen für andere Zwecke wie z. B. auf die Eintrittpreise für Konzertbesuche. Der Personenkreis der Konzertbesucher ist recht klein, der öffentliche Nutzen ist recht vage. Was rechtfertigt diese Preissubvention im Vergleich zum Sozialticket?
Kritische Stimmen brachten ein Volksbegehren ins Gespräch, um Druck auf die Politik auszuüben.
Eine City-Maut, den Verzicht auf Straßenbauprojekte oder die Einbeziehung externer Kosten wurden angesprochen, aber nur als Idealbedingungen angesehen, an denen kurzfristig nichts geändert werden kann.
Mehrmals wurde darauf Wert gelegt, dass man ein Sozialticket nicht immer nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten und Finanzierbarkeit betrachten muss, sondern auch von der anderen Seite sehen, was man dafür bekommt, wie z. B. Mobilität im ganzen Stadtgebiet und Teilhabe für 20.000 Menschen allein in Dortmund. Darauf könnte m. E. wirklich mehr Wert in der öffentlichen Diskussion gelegt werden.
Nach der Veranstaltung hatte ich kurz Gelegenheit, um mit Mario Krüger zu sprechen. Die von ihm skizzierte Preisumlage zur Finanzierung des Zuschusses fand ich ziemlich bitter – sie stellte sich so zu sagen die letzte Möglichkeit zur Finanzierung dar. Ich wollte von ihm wissen, wie er über die Ideen aus dem Publikum wie Senkung der Schwarzfahrerquote oder Kostenerstattungen durch Dritte denke. Auch hier Ernüchterung: Natürlich habe man daran in Dortmund schon gedacht. Die Effekte seien aber nicht messbar. Die Verkehrsunternehmen haben durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen quasi keine Schwarzfahrerquote mehr und die Kostenerstattungen beziehen sich nur auf wenige Einzelfahrten, die keinen nennenswerten Beitrag zur Finanzierung ergeben.
Zusammenfassend muss ich sagen, dass die Veranstaltung einen tief gehenden Einblick in die Diskussion und Problemstellungen gegeben hat. Eine Einführung auf VRR-Ebene scheint mir – wenn auch mit einer Preisumlage – auf jeden Fall möglich. Wenn die Bezeichnung Einsteigerticket dazu dient, eine Mehrheit für das Sozialticket mit der CDU hinzubekommen, soll man ’s machen. Es kommt auch darauf an, dass auf Grundlage des Dortmunder Pilotprojektes eine solide Marktforschung erfolgt, um vernünftige Angebote für ein Sozialticket kalkulieren zu können. Auf diesen Ansätzen kann die Diskussion um das Sozialticket weiter geführt werden. Infos gibt es dazu in Zukunft auf: www.sozialticket.info
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