Gericht bestätigt 30. August als Kommunalwahltermin

Die erneute Klage gegen den Kommunalwahltermin am 30. August ist heute vor dem Landesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Damit ist nun endgültig festgestellt, dass die Wählerinnen und Wähler in diesem Jahr dreimal zur Wahl streiten müssen, denn die angestrebte Zusammenlegung zwischen Bundestags- und Kommunalwahl ist demnach vom Tisch. Gleichzeitig ist die Abschaffung der Stichwahl für die Oberbürgermeister bestätigt worden. Demnach gilt als gewählt, wer am Tag der Kommunalwahl die meisten Stimmen sammelt – mehr als 50% müssen es nicht sein. Mehr dazu auch bei derWesten.

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Patrick Jedamzik ist Kreisgeschäftsführer der GRÜNEN. Kommunalpolitisch ist er Bezirksvertreter in Gelsenkirchen-Mitte und Sachkundiger Bürger im Kreispolizeibeirat. Neben seinen politischen Engagement studiert er Politikwissenschaften, Geschichte und VWL an der Universität Duisburg-Essen.

1 Kommentar bis jetzt

  1. Bernd Matzkowski sagte am  Mai 28th, 2009   10:32

    lieber patje, eine winzige korrektur. es müssten eventuell 50% und eine stimme sein; es könnte ja sein, dass ein zweiter kandidat auch 50% der stimmen holt(ist unwahrscheinlich, aber rechnerisch möglich). anders gesagt: wer die meisten stimmen holt gewinnt, auch wenn es nur 20% sind und der zweitbeste 19,999% holt grüße bernd

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