Konsequenter Nichtraucherschutz ist möglich

Pressemitteilung der Bundestagsfraktion zum Nichtraucherschutz und der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Ich erlaube mir zusätzlich auf einen entsprechenden Artikel in meinem Blog hinzuweisen.

Konsequenter Nichtraucherschutz ist möglich

Länder und Bund müssen konsequentere Regelungen schaffen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, in denen Ausnahmeregelungen für Gaststätten mit Raucherräumen vorgesehen waren, für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die traditionelle Eckkneipe, die keine Möglichkeit zur Einrichtung von separaten Raucherräumen habe, sei hierbei durch besonders starke wirtschaftliche Belastungen benachteiligt.

Gleichzeitig hat das Gericht klargestellt, dass die Länder verfassungsrechtlich nicht daran gehindert sind ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen und so dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste den Vorrang einzuräumen gegenüber den Rechten der Gastwirte und der Raucher. Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot, so müssten hiervon auch Eckkneipen nicht ausgenommen werden. Eine unangemessene Einschränkung der Rechte der Raucher durch das Rauchverbot haben die Richter zudem verneint. Eine unzulässige Bevormundung der Raucher sei durch solche Regelungen nicht gegeben.

Die Richter haben die Länder nun vor die Wahl gestellt bis Ende 2009 durch striktere Bestimmungen dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste den Vorrang zu geben oder aber durch weitere Ausnahmeregelungen eine dauerhafte wirtschaftliche Benachteiligung der Kleingastronomie oder von Diskotheken abzustellen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen mit Ausnahme der Rauchverbote in der Kleingastronomie weitgehend fort.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Signal für wirksame Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen. Aus unserer Sicht hat das Gericht die Notwendigkeit konsequenter Nichtraucherschutzgesetze bejaht. Deshalb sind die Länder nun in der Pflicht konsequente Bestimmungen zu schaffen. Weitere Ausnahmen lassen den Nichtraucherschutz hingegen zur wirkungslosen Attrappe verkommen.

Auch die Bundesregierung trägt eine Mitverantwortung für das nun eingetretene Chaos. Eine klare Verankerung des Schutzes vor Passivrauchen im Arbeitsschutzgesetz, wie von uns gefordert, hätte keinen bundesweiten Flickenteppich mit unterschiedlichen Ausnahmetatbeständen in den Ländern zur Folge gehabt. Die Koalition hat dies seinerzeit abgelehnt.

In die gleiche Richtung äußerte sich auch Barbara Steffens für die Landtagsfraktion NRW:

“Die schwarz-gelbe Koalition hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ein selbstverschuldetes Problem. Der verbal stets hochgehaltene Nichtraucherschutz, der einem ernsthaften Praxistest nicht  standgehalten hat, fällt nun in sich zusammen. Was wir brauchen, ist ein klares, konsequentes und einheitliches Nichtraucherschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz klipp und klar auf Platz 1 stellt und dann auch verfassungskonform ist.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schafft Klarheit und ist selbstverständlich zu akzeptieren. Die heute als verfassungswidrig erklärten Landesregelungen aus Baden-Württemberg und Berlin waren Sowohl-als auch-Gesetze. Das ist auch in NRW der Fall. Auch hier relativiert die Landesregierung das Grundrecht auf Gesundheitsschutz durch das Gesetz stark und erweist den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern einen Bärendienst. Man könnte eher von einem  Raucherschutzgesetz als von einem Nichtraucherschutzgesetz sprechen.

Ministerpräsident Rüttgers ist aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach der Sommerpause ein neues NRW-Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt wird. Seinem Gesundheitsminister Laumann fehlt dazu offenbar der Wille oder der Mut. Weiter zu warten, wäre rücksichtslos angesichts der Tatsache, dass viele Menschen tagtäglich dem Passivrauchen ausgesetzt sind.”

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Pflege für jeden Fall

Schon einen Tag nach der Touretappe in Erfurt ging es in Gelsenkirchen mit dem Thema “Verbraucher und Pflege: Ist der Kunde König?” weiter. Auch in Gelsenkirchen stand wieder die Besichtigung eines innovativen Projektes auf dem Programm. Diesmal besuchten wir eine Wohngruppe für Menschen mit demenzieller Erkrankung (Name des Projektes: “Leben am Rheinelbepark”). Eine Einführung in die Idee und Konzeption des Projektes durch Herrn Claudius Hasenau, brachte uns das zentrale Anliegen des Projektes näher, nämlich die Normalisierung des Lebensalltages für Menschen mit Demenz, was u.a. auch impliziert, dass die Einrichtung offen und nicht geschlossen ist, und das Ressourcen jedes Einzelnen erhalten und gefördert werden. Beeindruckt hat uns u.a. die konstruktive Zusammenarbeit im Sinne einer Partnerschaft zwischen der Einrichtungsleitung, den Mitarbeitern und den Angehörigen der Mitglieder der Wohngruppe. Die ist ein besonderes Herzstück der Projektidee. Speziell im Rahmen der Qualitätsförderung in der Pflege, ist diese vorbildhafte Zusammenarbeit und Integration zwar immer wieder gefordert, gelebt aber wird diese scheinbare Selbstverständlichkeit doch eher selten.

Interessant war für uns auch, dass in der Einrichtung, die aus drei Eben besteht auf denen jeweils acht Wohngruppenmitglieder leben, keine Pflegekräfte arbeiten. Die Pflegekräfte sind über einen ambulanten Pflegedienst der APD (Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH), der Herr Hasenau als Geschäftsführer vorsteht, extern an die Wohngruppen angeschlossen und kommen lediglich zur originär pflegerischen Versorgung in die Einrichtung. Auch diese Struktur dient dem Ansatz der Normalisierung. Die Alltagsbetreuung bzw. -gestaltung aber wird von so genannten Conciergen übernommen, die in einer speziellen Fortbildung im Umgang mit Menschen mit Demenz geschult wurden und werden. Auch diese Abkehr vom klassischen Versorgen durch Pflegekräfte hin zur sozialen Begleitung durch speziell qualifizierte Fachkräfte war für uns interessant. Bei einem Rundgang auf einer der Ebenen konnten wir uns davon überzeugen, dass die dort lebenden Menschen sich wohlfühlen, und die Einrichtung als ihr Zuhause erleben. Das mag nicht zuletzt an einem Personalmanagement liegen, das in hohem Maße auf Mitarbeiterzufriedenheit setzt und eines erkannt hat: zufriedene Mitarbeiter sind motivierte und aktive Mitarbeiter, was wiederum den dort lebenden Menschen zugute kommt.

Doch auch diese vorbildliche Einrichtung hat mit den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen. So erfuhren wir beispielsweise, dass die von der Bundsregierung als innovativ bezeichnete und mit der letzten Pflegereform verabschiedete “Pooling-Lösung”, bei der mehrere Menschen die ihnen zustehende Leistungen aus der Pflegeversicherung in einen “Gemeinschaftstopf” werfen können, für Wohngruppen, wie die am Rheinelbepark nicht zur Verfügung steht. Doch gerade solche Wohngruppen könnten in besonderer Weise von der “Pooling-Lösung” profitieren.


von li. nach re.: Nicole Maisch,  MdB, Sprecherin f. Verbraucherpolitk; Britta Haßelmann, MdB, Sprecherin f. Demografie, Altenpolitik, Kommunalpolitik; Susanne Helmke, Vorstandsmitglied Grüne Gelsenkirchen; Elisabeth Scharfenberg, MdB, Sprecherin f. Pflegepolitik; Wolfgang Küppers, Vorstandsmitglied Grüne Gelsenkirchen.

Nach der doch sehr praxisnahen Besichtigung der Wohngruppe, ging es weiter zum Wissenschaftspark. Ein moderner und funktionaler Bau, von großen Glasflächen dominiert und damit viel Transparenz in die Innenräume, stimmte uns schon auf die nachfolgende Diskussionsveranstaltung ein, in der es auch um Verbraucherschutz und damit um Transparenz in der Pflege gehen sollte. Nach den Eingangsstatements von Elisabeth Scharfenberg (Sprecherin für Pflegepolitik) und Nicole Maisch (Sprecherin für Verbraucherpolitik) und Britta Haßelmann (Sprecherin für Demografie und Altenpolitik, kommunalpolitische Sprecherin) in denen die Notwendigkeit und Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucher- bzw. Nutzerrolle in der Pflege gefordert wurde, folgten noch zwei weitere Kurzvorträge von Claudius Hasenau und Roland Weigel (Geschäftsführer der Konkret Consult Ruhr GmbH). Beide hoben die Bedeutung der Qualität in der Pflege und damit die Notwendigkeit von Transparenz und Selbstverantwortung der Einrichtungen hervor. Sie kritisierten jedoch auch, dass die Skandalisierung von negativen Einzelfällen, die oftmals auf die gesamte Pflegebranche übertragen werden, nicht den tatsächlichen Bemühungen und Bestrebungen der Einrichtungen nach Qualität entsprächen. Beide Experten kritisierten die überzogenen Kontrollen der Einrichtungen durch verschiedenste Behörden und die oft engen gesetzliche Spielräume die unternehmerische Freiheit einengten. Deutlich wurde aber auch von beiden gesagt, dass Qualität sich deutlich stärker an der Lebenswelt der Menschen, die diese Pflegeleistungen nutzen, orientieren müssten. Deshalb forderten beide auch eine stärkere Ausrichtung der Qualitätsanforderungen an den Bedürfnissen der Nutzer und weniger an denen der Kassen.

Damit hatten die Experten den Nerv vieler Gäste der Veranstaltung getroffen. In der nun folgenden Diskussion ging es jedoch eher indirekt um die Menschen, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Vielmehr rankte sich die Diskussion um die Rahmenbedingungen, die die Qualität aus Sicht der Einrichtungsträger und aus Sicht der Pflegekräfte oft verhindern. Die Debatte wurde von zwei Argumentationssträngen dominiert. Einerseits wurde von den Einrichtungsträgern problematisiert, dass Qualität zwar permanent von überall gefordert werde, aber nicht angemessen bezahlt würde und dass ständige Kontrollen und einengende gesetzliche Vorgaben unternehmerische Spielräume verringern. Insgesamt wurden die finanziellen Ressourcen für die Pflege als gänzlich unzureichend dargestellt.

Auf der anderen Seite kritisierten die anwesenden Pflegekräfte, dass sie immer seltener die Pflege leisten könnten, die sie bewogen habe den Beruf zu ergreifen. Sie beschrieben es als problematisch, dass Pflege fast ausschließlich noch aus betriebswirtschaftlicher Perspektive betrachtet wird und keiner sich für die Rechte der Pflegekräfte stark machen würde. Sie hoben hervor, dass Pflege in hohem Maße mit ethischen Aspekten zu tun habe, dass es um Zu- und Hinwendung zum Menschen gehe und dass Pflege deshalb nicht allein aus ökonomischer Sicht betrachtet werden dürfe. Zudem werde aus ihrer Perspektive heraus, noch immer viel zu selten berücksichtigt, dass die Zufriedenheit der Mitarbeiter ein zentraler Schlüssel zu mehr Pflegequalität sei.

Um diese beiden Perspektiven kreiste die Diskussion ohne aber, dass sich beide Seiten in der Debatte spürbar näher gekommen wären. Als Fazit bleibt, dass der Nutzer im Kontext der vielfach verständlichen Unzufriedenheit der Pflegekräfte und der Einrichtungsträger leider häufig zu kurz kommt. Die Probleme beider Seiten versperren den Blick auf diejenigen, die eigentlich im Zentrum der Pflegeleistung stehen und damit Auftraggeber der Einrichtungen und Pflegekräfte sind. Offenkundig wird, dass zwar die Probleme jeder Seite ernst- und wahrgenommen werden müssen, dass es aber auch um eine Annäherung der beiden Sichtweisen gehen muss. Der gemeinsame Nenner dabei muss der hilfe- und pflegebedürftige Mensch sein. Weitere Themen waren die Forderung nach der Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, der Wunsch der Bevölkerung nach externer Qualitätskontrolle aus Gründen der persönlichen Sicherheit und des Schutzes, mehr öffentliche Selbstverpflichtung der Leistungsanbieter bei Pflegequalität. Wir danken den teilnehmenden Gästen für ihre Anwesenheit und Diskussionsfreude. Ebenso danken möchten wir aber auch den Kollegen vor Ort, die uns bei der Vorbereitung der Veranstaltung tatkräftig unterstützen.

Original auf der Seite der Grünen Bundestagsfraktion

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Grüne Sonder-BDK zum Greifen nahe…

Morgen wird in Bochum der Grüne Landesverband zu seinem Parteitag zusammentreten – eine ganz normale Angelegenheit in einer demokratischen Partei. Mit auf der Tagesordnung ist der Einsatz in Afghanistan und auch die Forderung nach einer Sonder-BDK zur Klärung der Parteilinie in dieser Frage, die der Kreisverband unterstütze und Robert (Zion) ja auch weit über die Grenzen unserer Stadt vertritt. Insgesamt haben nun 36 der benötigten 44 Kreisverbände zugestimmt.
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