Studiengebühren abschaffen – aber nicht übereilt
Der Start für die rot-grüne Regierung war sicher nicht perfekt. Das Gesetz zur Rücknahme der Studiengebühren musste erstmal in den Ausschuss verschoben werdenwerden, weil sich keine Mehrheit finden ließ. Es ist wenig überraschend, dass CDU und FDP nicht der Aufhebung ihres “Reformprojektes” zustimmen würden, aber auch die LINKE hatte ihre Ablehnung signalisiert. Grund: Die Aufhebung kommt nicht sofort, sondern erst ab dem Wintersemester 2011/2012.
Mir als Student wäre es natürlich auch lieber gewesen, die Gebühren würden sofort fallen und nicht erst in einem Jahr, wenn ich wahrscheinlich nichts mehr davon habe. Dennoch ist das Verhalten der LINKEN falsch. Wir reden hier von einem Zeitraum, der weniger als zwei Monate umfasst. Die Rückmeldungen haben bereits begonnen und von daher sind die ersten Semesterbeiträge vielleicht schon geflossen und selbst wenn nicht würde ein solches Verfahren in der üblichen Verwaltungsbürokratie sicherlich noch einige Wochen dauern – die Folge wäre ein ziemliches Chaos. Außerdem müsste man in extrem kurzer Zeit gucken, wie man die Finanzierung der Unis nun über den normalen Haushalt hinbekommt. Und da finde ich die Forderung “Sofort oder garnicht” doch in die falsche Richtung gehend.
Nungut. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und ich denke mal, dass die LINKE nach der Sommerpause dann der Aufhebung zustimmt. Wir wollten auch eine frühere und ich halte es theoretisch durchaus für eine Diskussion, wieso man erst im Wintersemester anstatt schon im Sommersemester die Reform zurücknimmt. Aber anstatt hier Forderungen aufzubauen, versuchte die Linke sich unnötig zu profilieren. Ich gehe davon aus, dass dies einfach noch Startschwierigkeiten sowohl von rot-grün, als auch der LINKEN Landtagsfraktion ist. Sofern diese nicht auf Stur schalten, schafft man die Studiengebühren eben nach der Sommerpause ab und hat dabei für die Studenten auch noch keine problematischen Auswirkungen.
1 Kommentar bis jetztKinderspielen ist kein Lärm
In der Vergangenheit war es öfter zu Schließungen von Kindergärten und Kindertagesstätten gekommen, weil diese zu laut seien. Ein Beispiel ist die Schließung einer Kindertagesstätte in Hamburg, deren Lärmpegel den Anwohnern trotz Einflugschneise des Werksflughafens von Airbus, einer vierspurigen Straße und einer nahen S-Bahn. Es gibt nun einige politische Bestrebungen in Deutschland die Bauordnung entsprechend zu ändern und somit Kinderlärm nicht weiter mit Industrielärm gleichzusetzen. Auch die Grünen in NRW fordern nun eine entsprechende Bundesratsinitiative:
“Wir brauchen mehr Toleranz für lärmende Kinder in unseren Gesetzen. Es ist skandalös, dass Kinderlärm rechtlich etwa wie Lärm aus Industrieanlagen behandelt wird. Es ist ein gesellschaftliches Problem, dass tatsächlich viele Menschen gegen Kinderlärm vor Gericht ziehen. Auch dies zeigt, dass Kinderfreundlichkeit nach wie vor kein Markenzeichen unserer Gesellschaft ist.
Ich fordere die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, wonach das Bundes-Immissionsschutzgesetz künftig keine Anwendung mehr auf Kindergärten, Kinderspielplätze oder Jugendspielbereiche findet. Falls sich auf Bundesebene keine Mehrheit für diese Initiative finden sollte, muss landesrechtlich das Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Kinderlärm für unanwendbar erklärt werden.
Die Politik muss unmissverständlich deutlich machen, dass kleine Krachmacher überall erwünscht sind. Kinderlärm ist Zukunftsmusik.”
so Andrea Asch in der entsprechenden Pressemitteilung. (Siehe auch DerWesten.de) Auch wenn die Realisierungschancen angesichts der direkt ablehnenden Haltung der Landesregierung sicherlich nicht die höchsten sind, finde ich den Ansatz richtig. Unsere Gesellschaft macht es Kindern eh immer schwieriger sich zu entfalten, da sollte es bestimmte geschütze Freiräume geben.
1 Kommentar bis jetztKonsequenter Nichtraucherschutz ist möglich
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion zum Nichtraucherschutz und der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Ich erlaube mir zusätzlich auf einen entsprechenden Artikel in meinem Blog hinzuweisen.
Konsequenter Nichtraucherschutz ist möglich
Länder und Bund müssen konsequentere Regelungen schaffen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, in denen Ausnahmeregelungen für Gaststätten mit Raucherräumen vorgesehen waren, für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die traditionelle Eckkneipe, die keine Möglichkeit zur Einrichtung von separaten Raucherräumen habe, sei hierbei durch besonders starke wirtschaftliche Belastungen benachteiligt.
Gleichzeitig hat das Gericht klargestellt, dass die Länder verfassungsrechtlich nicht daran gehindert sind ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen und so dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste den Vorrang einzuräumen gegenüber den Rechten der Gastwirte und der Raucher. Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot, so müssten hiervon auch Eckkneipen nicht ausgenommen werden. Eine unangemessene Einschränkung der Rechte der Raucher durch das Rauchverbot haben die Richter zudem verneint. Eine unzulässige Bevormundung der Raucher sei durch solche Regelungen nicht gegeben.
Die Richter haben die Länder nun vor die Wahl gestellt bis Ende 2009 durch striktere Bestimmungen dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste den Vorrang zu geben oder aber durch weitere Ausnahmeregelungen eine dauerhafte wirtschaftliche Benachteiligung der Kleingastronomie oder von Diskotheken abzustellen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen mit Ausnahme der Rauchverbote in der Kleingastronomie weitgehend fort.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Signal für wirksame Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen. Aus unserer Sicht hat das Gericht die Notwendigkeit konsequenter Nichtraucherschutzgesetze bejaht. Deshalb sind die Länder nun in der Pflicht konsequente Bestimmungen zu schaffen. Weitere Ausnahmen lassen den Nichtraucherschutz hingegen zur wirkungslosen Attrappe verkommen.
Auch die Bundesregierung trägt eine Mitverantwortung für das nun eingetretene Chaos. Eine klare Verankerung des Schutzes vor Passivrauchen im Arbeitsschutzgesetz, wie von uns gefordert, hätte keinen bundesweiten Flickenteppich mit unterschiedlichen Ausnahmetatbeständen in den Ländern zur Folge gehabt. Die Koalition hat dies seinerzeit abgelehnt.
In die gleiche Richtung äußerte sich auch Barbara Steffens für die Landtagsfraktion NRW:
Schreibe einen Kommentar“Die schwarz-gelbe Koalition hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ein selbstverschuldetes Problem. Der verbal stets hochgehaltene Nichtraucherschutz, der einem ernsthaften Praxistest nicht standgehalten hat, fällt nun in sich zusammen. Was wir brauchen, ist ein klares, konsequentes und einheitliches Nichtraucherschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz klipp und klar auf Platz 1 stellt und dann auch verfassungskonform ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schafft Klarheit und ist selbstverständlich zu akzeptieren. Die heute als verfassungswidrig erklärten Landesregelungen aus Baden-Württemberg und Berlin waren Sowohl-als auch-Gesetze. Das ist auch in NRW der Fall. Auch hier relativiert die Landesregierung das Grundrecht auf Gesundheitsschutz durch das Gesetz stark und erweist den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern einen Bärendienst. Man könnte eher von einem Raucherschutzgesetz als von einem Nichtraucherschutzgesetz sprechen.
Ministerpräsident Rüttgers ist aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach der Sommerpause ein neues NRW-Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt wird. Seinem Gesundheitsminister Laumann fehlt dazu offenbar der Wille oder der Mut. Weiter zu warten, wäre rücksichtslos angesichts der Tatsache, dass viele Menschen tagtäglich dem Passivrauchen ausgesetzt sind.”
