Mehr Nichtraucherschutz für NRW
Mit dem Thema Nichtraucherschutz beschäftigte sich der zweite GRÜNcast des Landesverbandes, in dem wir Fragen zu politischen Themen beantworten:
Das ein stärkerer Nichtraucherschutz nicht schädlich ist für die Kneipenszene zeigen auch die Zahlen aus Bayern. Dort gilt das strengste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands und die Umsätze sind um 1,5 Prozent gestiegen, während sie in NRW sogar gefallen sind.
Schreibe einen KommentarRauchverbot und die Ölpest
Gestern wurde in Bayern ja ein strenges Nichtraucherschutzgesetz per Volksabstimmung verabschiedet. Wieso ich es für richtig halte und mir für NRW ähnliches wünsche, habe ich in meinem Blog genauer beschrieben. Dort gibt es auch eine kleine Info zur Ölpest im Golf von Mexiko.
Schreibe einen KommentarKonsequenter Nichtraucherschutz ist möglich
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion zum Nichtraucherschutz und der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Ich erlaube mir zusätzlich auf einen entsprechenden Artikel in meinem Blog hinzuweisen.
Konsequenter Nichtraucherschutz ist möglich
Länder und Bund müssen konsequentere Regelungen schaffen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, in denen Ausnahmeregelungen für Gaststätten mit Raucherräumen vorgesehen waren, für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die traditionelle Eckkneipe, die keine Möglichkeit zur Einrichtung von separaten Raucherräumen habe, sei hierbei durch besonders starke wirtschaftliche Belastungen benachteiligt.
Gleichzeitig hat das Gericht klargestellt, dass die Länder verfassungsrechtlich nicht daran gehindert sind ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen und so dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste den Vorrang einzuräumen gegenüber den Rechten der Gastwirte und der Raucher. Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot, so müssten hiervon auch Eckkneipen nicht ausgenommen werden. Eine unangemessene Einschränkung der Rechte der Raucher durch das Rauchverbot haben die Richter zudem verneint. Eine unzulässige Bevormundung der Raucher sei durch solche Regelungen nicht gegeben.
Die Richter haben die Länder nun vor die Wahl gestellt bis Ende 2009 durch striktere Bestimmungen dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste den Vorrang zu geben oder aber durch weitere Ausnahmeregelungen eine dauerhafte wirtschaftliche Benachteiligung der Kleingastronomie oder von Diskotheken abzustellen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen mit Ausnahme der Rauchverbote in der Kleingastronomie weitgehend fort.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Signal für wirksame Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen. Aus unserer Sicht hat das Gericht die Notwendigkeit konsequenter Nichtraucherschutzgesetze bejaht. Deshalb sind die Länder nun in der Pflicht konsequente Bestimmungen zu schaffen. Weitere Ausnahmen lassen den Nichtraucherschutz hingegen zur wirkungslosen Attrappe verkommen.
Auch die Bundesregierung trägt eine Mitverantwortung für das nun eingetretene Chaos. Eine klare Verankerung des Schutzes vor Passivrauchen im Arbeitsschutzgesetz, wie von uns gefordert, hätte keinen bundesweiten Flickenteppich mit unterschiedlichen Ausnahmetatbeständen in den Ländern zur Folge gehabt. Die Koalition hat dies seinerzeit abgelehnt.
In die gleiche Richtung äußerte sich auch Barbara Steffens für die Landtagsfraktion NRW:
Schreibe einen Kommentar“Die schwarz-gelbe Koalition hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ein selbstverschuldetes Problem. Der verbal stets hochgehaltene Nichtraucherschutz, der einem ernsthaften Praxistest nicht standgehalten hat, fällt nun in sich zusammen. Was wir brauchen, ist ein klares, konsequentes und einheitliches Nichtraucherschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz klipp und klar auf Platz 1 stellt und dann auch verfassungskonform ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schafft Klarheit und ist selbstverständlich zu akzeptieren. Die heute als verfassungswidrig erklärten Landesregelungen aus Baden-Württemberg und Berlin waren Sowohl-als auch-Gesetze. Das ist auch in NRW der Fall. Auch hier relativiert die Landesregierung das Grundrecht auf Gesundheitsschutz durch das Gesetz stark und erweist den Nichtraucherinnen und Nichtrauchern einen Bärendienst. Man könnte eher von einem Raucherschutzgesetz als von einem Nichtraucherschutzgesetz sprechen.
Ministerpräsident Rüttgers ist aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach der Sommerpause ein neues NRW-Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt wird. Seinem Gesundheitsminister Laumann fehlt dazu offenbar der Wille oder der Mut. Weiter zu warten, wäre rücksichtslos angesichts der Tatsache, dass viele Menschen tagtäglich dem Passivrauchen ausgesetzt sind.”
