Rechtsstaat auch für Arme

Es sei nur kurz auf eine interessante Aktion der ver.di Erwerbslosen hingewiesen:

Im Kontext von Hartz IV möchten CDU/FDP-regierte Bundesländer die Gebühren­freiheit für einkommens­schwache Familien und Hilfebedürftige im sozial­gerichtlichen Verfahren abschaffen und eine Kosten­­barriere schaffen, die es in sich hat. Dazu sollen bei der Rechts­beratungs­hilfe die Kosten erhöht und das Verfahren erschwert sowie bei der Prozess­kostenhilfe und beim Sozialgericht happige Sonder­gebühren eingeführt werden.

Die ver.di Erwerbslosen protestieren dagegen und haben eine Unterschriftenaktion gestartet.

Unabhängig, ob man die kritische Haltung gegenüber der momentanen Hartz IV Regelung, wie sie von Sozialverbänden und u.A. auch den Grünen geäußert wird, teilt oder nicht, ist dies schon ein massiver Eingriff in die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit. Aber dass CDU und FDP die Hürden für rechtliche Verfahren anheben, zeigte sich ja schon, als diese das Recht eines kostenloses Widerspruches im Verwaltungsrecht abgeschafft haben.

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